Fundgrube

Fundgrube

Sehen Sie hier, was im Internet zum Thema Bergbau, Bergschäden & RAG sonst noch geschrieben steht:

BBI: „Erschütterungen sind entschädigungspflichtig“

Quelle: IVZ-Online WEBLINK
Jahr:    2013


Bodenbewegungen durch Bergbau: Am Ende kam der Abrissbagger

Quelle: IVZ-Online WEBLINK
Jahr:    2013


RAG lässt Häuser am Schniederberg abreißen

Quelle: IVZ-Online WEBLINK
Jahr:    2013


Streit um Bergschäden

Quelle: WDR.de WEBLINK (Mediathek)
Jahr:    2013


Mehr Anwohner haben Recht auf Entschädigung

Quelle: WDR.de WEBLINK (Mediathek)
Jahr:    2013


CDU-Fraktion fordert Reform des Bundesberggesetzes

Quelle: Landtag NRW – Drucksache 16/1618e DOWNLOAD
Jahr:    2012


Bergbau-Gutachten: Vertrauensbasis in RAG und Bezirksregierung schwindet

Quelle: DorstenerZeitung.de WEBLINK
Jahr:    2013


Tagesbruchereignisse in NRW: Risikomanagement wichtiger denn je

Quelle: Bezirksregierung Arnsberg WEBLINK
Jahr:    2012


Geld der RAG – Landrat und Bürgermeister leiten „Kohle“ weiter

Quelle: MünsterscheZeitung.de WEBLINK
Jahr:    2010


Strategiepapier der Bergbaukommunen Ibbenbüren, Hörstel, Hopsten,
Mettingen, Recke, Westerkappeln und des Kreises Steinfurt

Quelle: WESt mbH DOWNLOAD
Jahr:    2009


Ran Ans Geld! Wer wirklich von den RAG-Subventionen profitiert

Quelle: ruhrbarone.de WEBLINK
Jahr:    2009


Der Bergbau – bis 2018 sinnvolles tun! Teil 1

Quelle: www.ruhrbarone.de WEBLINK
Jahr:    2007


Technische Abschätzung von Folgelasten des Steinkohlenbergbaus

Quelle: Ring Deutscher Bergingenieure Download (PDF)
Jahr:    2007


RAG leiht dem Bund seine Subventionen

Quelle: SpiegelOnline  WEBLINK
Jahr:    2003


Wer zahlt nach 2018?

Wer zahlt nach 2018?

In einer internen Sitzung der BBI wurde am 11.12.2012 unter anderem das Thema “Ewigkeitskosten + Bergschäden” mit Fachleuten anderer Bürgerinitiativen diskutiert. Den Vorstand der BBI beunruhigt hierbei die schwache Gesetzteslage. Zwar ist das Thema Ewigkeitskosten klar geregelt worden, die oberflächennahen Bergschäden gehören jedoch nicht hierzu. Diese sollen weiterhin von der RAG AG beglichen werden. Wie hoch diese sind und wie hoch die Rücklagen hierfür sind, bleibt jedoch ein Geheimnis der RAG. Schätzungen der Fachleute gehen hier weit auseinander. Ob die Rücklagen ausreichen werden ist anzuzweifeln.

Die örtliche Presse (IVZ) hat das Thema aufgegriffen und am 13.12.2012 einen Zeitungsartikel unter der Rubrik Nachrichten verfasst. Dieser enthält auch eine interessante Stellungnahme der RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH.

Weitere nützliche Informationen zum Thema finden Sie auch unter folgenden Links:

1) Wikipedia

2) RAG-Stiftung

Schlichtungsstelle Bergschaden NRW

Schlichtungsstelle Bergschaden in NRW

Bergschadensbetroffene im Ibbenbürener Steinkohlenrevier können sich an die Schlichtungsstelle wenden, wenn sie sich mit der RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH nicht einigen können.

Die Schlichtungsstelle ist seit dem 01. April 2009 aktiv und wurde auf Druck des Landesverbandes Bergbaubetroffener gegründet. Sie ist somit ein Erfolg der Bürgerinitiativen und somit IHR Erfolg!

Geschäftsbericht 2014 (zum 31.12.2014) der Schlichtungsstelle Bergschäden NRW herausgegeben vom  Unterausschusses „Bergbausicherheit“. 

Auswertung der Verfahren  der Schlichtungsstelle Bergschäden NRW herausgegeben vom  Unterausschusses „Bergbausicherheit“. 

 

 

Hintergründe zur Schlichtungsstelle

Aufgrund großer Unzufriedenheit mit der Bergschadensregulierung und vor allem wegen der Ungleichheit der Beteiligten wurde am 01. April 2009 die “Schlichtungsstelle Bergschaden in NRW” eingerichtet. Vorbild hierfür war eine ähnlich Einrichtung im kleineren Steinkohlenland Saarland.

Die Schlichtungsstelle soll den ungleichen Voraussetzungen entgegenwirken, die zwangsläufig entstehen, wenn die RAG mit ihren finanziellen und fachlichen Mitteln auf der einen Seite, dem Bergbaugeschädigten auf der anderen Seite gegenübersteht.

Jeder der, der einen Schaden bei der RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH bekannt gemacht hat und mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, oder sich überfordert fühlt, kann die Schlichtung beantragen. Das Verfahren ist für den Bergschadensbetroffenen kostenlos.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Verfahrensablauf