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Jubiläum – 5 Jahre ohne aktiven Steinkohlenbergbau


Vor rund fünf Jahren machte RAG die letzten Pütten dicht.
Prosper Haniel und das Bergwerk in Ibbenbüren waren die letzten Bergwerke, die vollkommen unwirtschaftlich Kohle aus dem heimischen Boden holten und dabei für unabsehbar hohe, besser unendlich hohe Ewigkeitskosten gesorgt haben. Dazu kam und leider kommt immer noch der Schaden an privatem wie öffentlichem Eigentum. Viel zu lange hat die Politik am heimischen Steinkohlenbergbau festgehalten. Hoch qualifizierte Arbeitskräfte hätten an anderer Stelle in der Wirtschaft für andauernde Prosperität sorgen können.

RAG versucht immer mehr, berechtigte Bergschadensansprüche abzuwehren, teilweise auch schon mit dem Verweis auf angebliche Verjährung. Die Bürgerinnen und Bürger sollten bei Kenntnis von Schäden in ihrem Eigentum schnell auf RAG wegen einer Regulierung zugehen. Im Verweigerungsfall bleibt dann noch der – nicht zu empfehlende – Klageweg oder die Anrufung der Schlichtungsstelle Bergschäden.

Größtes Problem bleibt weiter die Bergbehörde, die ihrer Aufgabe der neutralen Kontrolle des Unternehmens weiterhin kaum nachkommt, sich offenbar eher als Erfüllungsgehilfe von RAG versteht.

Die Bürgerinitiative Bergbaubetroffener im Ibbenbürener Steinkohlenrevier e. V. wird weiterhin versuchen zu erreichen, dass RAG als normales Unternehmen auch den allgemeinen rechtlichen Regelungen unterworfen wird.

März 2024

RADON & METHAN – Experiment / Video

Ist das METHAN-Monitoring  (CH4)  zum  RADON-Nachweis  geeignet ?

Ein Experiment:

Geltende Annahme:  
METHAN ist Trägergas für RADON bei Ausstritt an die Erdoberfläche. 
	
Folgerung  (Zitat Dr. Drobniewski [RAG] *):
"Es gibt ein Gutachten von Herrn Kemski. Das ist Bestandteil des DMT-Gutachtens zum Thema Ausgasung. Dort wird ganz klar dargelegt, dass es die Korrelation zwischen CH4 und Radon gibt. Das heißt, das CH4 reißt Radon mit. Das ist allgemeiner Konsens. Herr Müller schreibt es in seiner Studie genauso. Das Methan nimmt das Radon mit. Da die beiden gemeinsam auftreten, kann man das eine messen und direkt auf das andere schließen. Da dieser kausale Zusammenhang bekannt und nachgewiesen ist, kann man mit der Messung des einen auf das andere schließen, ohne dass man konkret jedes Mal beides messen muss."

These:   Die Messung von METHAN ist geeignet zum Nachweis / Ausschluss von RADON.

Versuchs-Aufbau:  
- RADON-Eye (RD200) >>>   
  Messung des aktuellen RADON-Wertes (im 10-Minuten-Intervall) 
- Gas Leak Detector PCE-GA 12  >>>   Messung brennbarer Gase 
 (inkl.  Methan / Butan /  Propan / ... Wasserstoff)
- Gas-Feuerzeug  (Butan-Füllung)
- Ort:  Teil-belüfteter Kellerraum
- Messung: Dr. D. Frey am  26.04.2023

Versuchs-Ablauf: 
1)   Messung RADON  (akt.   552 Bq/m³)
2)   Gleichzeitig Messung METHAN:   0  PPM  (parts per million) 
3)   Feuerzeug-Flamme am Gas-Leak-Detector:   0  PPM 
4)   Feuerzeug Flamme ausgeblasen  >>  rascher Anstieg Gas-Leak-Detector: >100 x 10  PPM =>  über 1.000 PPM bei Messbereich (x 10) RADON (akt.  542 Bq/m³)
5)   Langsamer Abfall innerhalb 1 min. am Gas-leak-Detector:  0  PPM RADON  (akt.  542 Bq/m³)

Ergebnis:   
	
Das Experiment kann für den untersuchten Kellerraum die These nicht belegen. 

Folgerung hieraus: 

Eine feste Korrelation zwischen dem Vorkommen von METHAN und RADON zeigt sich im Experiment nicht. Es darf bezweifelt werden, dass mit der Messung von METHAN ein Rückschluss auf eine RADON-Anwesenheit / -Konzentration in Gebäuden unstrittig richtig ist.


*)   Landtag des Saarlandes: 
Vorstellung des Planungsstandes durch Vertreter der RAG AG über die beantragte Grubenwasserflutung
Link: Grubenwasserflutung

LINK zum Versuchs-Video: Versuchs-Video

Initiative der AG Grubenwasser

Um Unterstützung geworben

Maria Koch und Norbert Westphal von der Grubenwasser-Arbeitsgruppe Ibbenbüren überreichten eine Flasche Ibbenbürener Grubenwasser an Dr. Jan-Niclas Gesenhues.

IBBENBÜREN. IVZ VOM 05.02.2022. Als einen Gruß aus dem heimatlichen Bergbaurevier haben in der vergangenen Woche Maria Koch und Norbert Westphal von der Grubenwasser-Arbeitsgruppe Ibbenbüren dem neugewählten Bundestagsmitglied Dr. Jan-Niclas Gesenhues eine Flasche original Ibbenbürener Grubenwasser überreicht.
Dieses war verbunden mit dem dringlichen Appell, als Obmann im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz neben weiteren Fragen des Nachbergbaus insbesondere auch für die örtliche Gewässersituation vor dem Hintergrund der bundesweiten Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie einzutreten. Das teilt die Grubenwasser-Arbeitsgruppe mit.
Gesenhues machte laut Mitteilung deutlich: „Die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie ist von enormer Wichtigkeit für Arten- und Gewässerschutz. Daher ist es auch wichtig, dass Grubenwasser auf dem besten Stand der Technik geklärt werden. Hierfür und für ein transparentes Verfahren habe ich mich immer eingesetzt.“ Die wasserrechtliche Genehmigung sei eine Behördenentscheidung, die nach geltendem Recht und Gesetz zu erfolgen habe, heißt es in der Mitteilung.
Die Mitglieder der Grubenwasser-AG baten Gesenhues dabei um eine aktive Unterstützung im Kampf für eine deutlich umweltwirksamere Behandlung und Ableitung des Grubenwassers aus der stillgelegten Zeche.
Die Forderung ging gleichzeitig an Wiltrud Kampling, die kürzlich von Dr. Gesenhues den Vorsitz im Umweltausschuss des Kreises Steinfurt übernommen hat. Da es um die Bewältigung von Ewigkeitslasten gehe, erwarte die Ibbenbürener Grubenwasser-AG von den politischen Vertreterinnen und Vertretern einen vorsorgeorientierten Umgang mit dem lebensnotwendigen Schutzgut Wasser, heißt es in der Mitteilung.
Die Ibbenbürener Aa dürfe „nicht weiter als Vorfluter für mit Umweltgiften belastete Bergbau-Abwässer dienen – bis in eine ungewisse Zukunft hinein“, so die AG.

Stellungnahme zum „Hintergrundpapier Steinkohle“

BBI und BUND platzieren massive Kritik

-vie -IVZ 21.01.2022- IBBENBÜREN. Die Regionalgruppe Münsterland des BUND und die Bürgerinitiative Bergbaubetroffener im Ibbenbürener Steinkohlenrevier (BBI) kritisieren massiv das „Hintergrundpapier Steinkohle“. Das geht aus der 54-seitigen Stellungnahme der beiden Verbände hervor, die diese kürzlich öffentlich gemacht haben.

Das Hintergrundpapier des Landesumweltministeriums nennt Begründungen für die Ausnahme von Bewirtschaftungszielen im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie im Ruhrgebiet und im Ibbenbürener Kohlerevier. „Dass das Grundlagenpapier vom NRW-Umweltministerium mit mehr als viermonatiger Verspätung im Rahmen der verpflichtenden Öffentlichkeitsbeteiligung ins Netz gestellt wurde, darf als unübersehbarer Hinweis auf das hohe Konfliktpotential gelten, das zwischen der von der Politik und dem Bergbau erwünschten weitestgehend unbehandelter schadstoffbelasteter Grubenwässer ‚auf ewig‘ und den dagegen stehenden gesetzlichen Anforderungen der EU-Wasserrahmen-Richtlinie an die Qualität unserer heimischen Oberflächengewässer herrscht!“, erklärt der BUND dazu auf seiner Homepage.

Schon vor sechs Jahren hatte der BUND laut Pressemitteilung der beiden Verbände eine Stellungnahme abgegeben. Und anders als heute sei damals der Umgang mit „der Belastung durch schwer abbaubare Ultragifte wie PCB und PCB-Ersatzstoffe auch über das Ende des Bergbaus als grundsätzlich bewältigbar beschrieben worden“. Nun bemühe man sich, „mithilfe von Ausnahmetatbeständen (‚Abweichende Bewirtschaftungsziele‘), aus dem Dilemma ‚auf billige Art und Weise herauszukommen‘“, lautet der Vorwurf der Verbände.

Während im Saarland der RAG das Entfernen dieser langlebigen Gifte erst jüngst per Genehmigungsbescheid des saarländischen Bergamtes als nach Stand der Technik machbar und daher ausdrücklich vor der Einleitung in ein Oberflächengewässer auferlegt worden sei, löse man „in NRW diesen Umweltfrevel scheinbar auf bürokratischem Wege“, so die Verbände. Im Hintergrundpapier wird dargelegt, dass „auf der vorliegenden Erkenntnisbasis (…) derzeit jedoch fachlich noch nicht abschließend über den tatsächlichen Einsatz dieser Filtrations-Technik zur Grubenwasseraufbereitung bzgl. PCB im großtechnischen Maßstab entschieden werden“ kann. Entsprechende Pilotanlagen, mit denen zumindest theoretisch an Partikel gebundene PCB gefiltert werden könnten, standen unter anderem in Ibbenbüren. Die RAG hatte im Nachgang stets erklärt, dass man sich bei den PCB an der Nachweisgrenze bewege. „Erst wenn die erprobten technischen Möglichkeiten zur Reduzierung von PCB geeignet und auch in der erforderlichen Skalierung technisch umsetzbar sind, kann bei jeder einzelnen Einleitung abschließend auch die Verhältnismäßigkeit einer etwaigen Reduzierungsmaßnahme geprüft werden“, heißt es dazu im Hintergrundpapier Steinkohle. Die BBI und der BUND werfen in ihrer Stellungnahme den Beteiligten vor, das Hintergrundpapier Steinkohle baue ausschließlich auf „fiktiven Behauptungen und technischen Wunschvorstellungen“ auf. Unter anderem wird kritisiert, dass „fast ausschließlich Ausarbeitungen des Unternehmens DMT“ zitiert würden, dem BBI und BUND letztlich eine zu große Nähe zur RAG vorwerfen.

Angesichts der aktuellen Zunahme von wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren im Steinkohlerevier im Zusammenhang mit den Zulassungen der Abschlussbetriebspläne über Tage kritisieren die BI und die BUND laut Mitteilung zudem die Art und Weise, mit der die Bergbehörde sich mit den von der RAG vorgelegten und mit ihren Gutachtern bekräftigten Anträgen auseinandersetzt. Sowohl der Umgang mit dem sogenannten Boxmodell zur Bemessung des Wasseranfalls als auch die genehmigungsrechtliche Würdigung der Sümpfungswässer, die aufgrund der großflächigen, vom Bergbau verursachten Polderungen „auf ewig“ anfallen, seien in hohem Maße kritikwürdig.