Alle Beiträge von W.C. H.

Nicht zu Lasten der Umwelt sparen

IVZ 11.8.2021

Die Grubenwasser-AG Ibbenbüren nimmt Stellung zum Artikel in der IVZ „Filtertechnik löst PCB-Frage nicht“ (6.8. 2021).

In einer Pressemitteilung heißt es: „Angestoßen durch zwei Beschlüsse im Umweltausschuss und im Stadtrat der Stadt Bergkamen im Ruhrgebiet, in dem man die RAG auffordert, dass Ultragift PCB aus dem Grubenwasser in einer zu bauenden Anlage herauszufiltern, hat nun die RAG in einem Brief an die Gemeinde Mettingen ihren Standpunkt dargelegt. Danach will man weder in Bergkamen noch in Ibbenbüren solch eine Filteranlage bauen. Begründet wird das mit von ihr prognostizierten Messwerten, die schon heute angeblich
„unterhalb der Umweltqualitätsnorm (UQN)“ liegen würden. Zu dieser von der RAG immer wieder irrtümlich ins Feld geführten Begrifflichkeit, die der Oberflächengewässerverordnung entlehnt ist, muss man aber wissen, dass die Einleitung des Grubenwassers in ein Oberflächengewässer ausschließlich auf der gesetzlichen Grundlage der §§ 8 und 9 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erfolgen darf. Im WHG taucht der Begriff UQN nicht auf.“

Weiter heißt es seitens der Grubenwasser AG: „Die RAG u.a. meinen, man könne z.B. soviel PCB einleiten, bis die Grenzwerte der UQN erreicht seien – ein fataler Irrtum, dem aber leider nicht widersprochen wird. Das eine hat mit dem anderen rechtlich nichts zu tun.

Außerdem zeigt der 1. Folgebericht 2018 vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) an der direkten Einleitstelle des Grubenwassers in die Ibbenbürener Aa deutlich höhere Werte auf. Ein PCB-Ersatzstoff, der ähnliche negative Umwelteigenschaften hat, wird von der RAG erst gar nicht genannt. Mit Halbwahrheiten tut man der viel beschworenen Transparenz keinen Gefallen. Weiterhin sagt die RAG, dass der wasserlösliche Teil des PCB nicht mit der derzeitigen Filtertechnik heraus gefiltert werden könnte. Zumindest aus Sicht der Grubenwasser-AG ist diese Aussage nicht haltbar, da ein Gutachten von IWW – Spiekermann aus dem Jahre 2016, welches vom Land NRW bestellt wurde, etwas anderes aussagt. So könne mit Aktivkohle-Filtern das PCB herausgefiltert werden. Die Folgekosten sind bei dem Verfahren allerdings hoch, da die belasteten Filterstoffe der Hochtemperaturverbrennung zugeführt werden müssten.


Da der Vorsitzende der RAG-Stiftung, die für das Grubenwasser zuständig ist, immer wieder gerne öffentlich betont, dass die Stiftungskasse gut gefüllt sei, darf man dort nicht zulasten der Umwelt sparen.

Leider sind wir in Ibbenbüren, Hörstel und im Kreistag Steinfurt noch deutlich von Beschlüssen wie in Bergkamen entfernt.“

„Kaum Veränderung zum Positiven“

Grubenwasser-AG blickt fünf Jahre zurück

IBBENBÜREN. „Nichts bis herzlich wenig“ habe sich in den vergangenen fünf Jahren beim Thema Grubenwasser zum Positiven verändert, meint die Grubenwasser-Arbeitsgruppe Ibbenbüren in einer Pressemitteilung. Ausgangspunkt für diese Feststellung ist ein Zeitungsbericht aus März 2016 über eine Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses des Kreises
Steinfurt. Bemerkenswert seien unter anderem die darin zu findenden damaligen Aussagen des seinerzeitigen Kreisbaudezernenten Niederau zum Thema PCB, Chloride und Sulfate im Grubenwasser der Ibbenbürener Zeche. Er sei „nicht zuständig“ und „völlig überfordert“,
zitiert Norbert Westphal von der Grubenwasser-Arbeitsgruppe. Gleichzeitig habe die Kreisverwaltung „kurioserweise aber eher Entwarnung im Hinblick auf die Zukunft der Ibbenbürener
Gewässer“ gegeben, so Westphal.


Inzwischen wurde der Bergbau im August 2018 eingestellt. Das Grubenwasser steige jetzt aktuell seit einigen Wochen an, schreibt Westphal. „Die Genehmigung der wasserrechtlichen Erlaubnis liegt bis heute noch nicht vor. Mit der Verfüllung der Schächte hat man salamitaktikartig unumkehrbare Fakten geschaffen. Nach Meinung eines von der Grubenwasser-AG beauftragen Gutachters ist die Vorgehensweise grob sachwidrig“, so Westphal.


Und weiter: „Eine von der Grubenwasser-AG geforderte bergrechtliche Planfeststellung mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung für den Grubenwasseranstieg
– Fehlanzeige! Die gleichartige Forderung einer Planfeststellung mit UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Dezembersitzung 2020 des Kreistages Steinfurt lief leider auch ins Leere.“


Nunmehr habe die Bezirksregierung Arnsberg in den letzten Tagen bei der verpflichtenden Bekanntgabe des Ergebnisses ihrer allgemeinen Vorprüfung erklärt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung
bei einer Grubenwassermenge von prognostizierten 8,4 Millionen Kubikmeter Grubenwasser jährlich nicht notwendig sei. „Die Betonung liegt dabei auf ‚prognostiziert‘“, schreibt Westphal. Dabei scheine die geringe Wasserführung der ohnehin schon belasteten Ibbenbürener und Hörsteler Aa keine Berücksichtigung zu finden. Dass die Bezirksregierung Arnsberg sehr bergbaufreundliche Entscheidungen treffe, „ist uns nicht wirklich neu“. Eine gewisse Hoffnung mache ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes bezüglich „des Schutzes unseres Wassers in all seinen Facetten, dass zudem die Klagerechte von betroffenen Bürgern deutlich stärke“. Insgesamt betrachtet, sei das bisherige Ergebnis „einfach nur traurig“, meint die Grubenwasser-Arbeitsgruppe. „Aber ein Aufgeben ohne wesentliche Erfolge für unsere Umwelt und die Bürger kommt für die Mitglieder der Grubenwasser-AG nicht infrage.“

IVZ vom 20.02.2021

Viel gelobte Transparenz wird nicht gelebt

Bürgerinitiative Bergbaubetroffene Ibbenbüren nimmt Stellung zur Kreis-Umweltausschusssitzung. KREIS STEINFURT/TECKLENBURGER LAND. In einem Schreiben bezieht Norbert Westphal, Mitglieder im Vorstand der „Bürgerinitiative Bergbaubetroffene Ibbenbüren“ (BBI) und der Grubenwasser-Arbeitsgruppe Stellung zur Umweltausschusssitzung im Kreishaus in Steinfurt am 1. Dezember 2020. Dort heißt es: „Wenn jetzt die RAG sich über das verbreitete Misstrauen in der Kreispolitik wundert, so war dies doch längst überfällig. Die emotionale Aussage vom Sprecher der Geschäftsführung der RAG Herrn Kunz ‚Wir wollen doch nur das Beste für die Region´ ist zumindest aus Sicht der Grubenwasser Arbeitsgruppe eine leere Worthülse“, schreibt Norbert Westphal.

„Wenn man tatsächlich das Beste gewollt hätte, wäre ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung genauso wie im Saarland auch in Ibbenbüren ins Leben gerufen worden. Die RAG im Saarland ist dieselbe wie in Ibbenbüren. Dasselbe gilt für das Bundesberggesetz und das Wasserhaushaltsgesetz. Der entscheidende Unterschied ist aber der, dass die Politik und die Verwaltungen dort die Sache im Sinne des Gemeinwohls viel kritischer sehen und nicht so bergbaufreundlich entscheiden wie vor Ort. Gleiches gilt für die Bezirksregierung Arnsberg und den Unterausschuss Bergbausicherheit des Landtages NRW in Düsseldorf. Hier vor Ort werden die verschiedenen Abschlusspläne salamitaktikartig nach und nach beantragt. Der Gutachter der Grubenwasser-AG hält die Entkopplung des Wasserrechtsantrages vom Abschluss-Betriebsplan für grob sachwidrig. Möglicherweise würden dadurch fehlerhafte und rechtswidrige Bescheide erwirkt. Die vielbesprochene Schnelligkeit für den Abschluss dient überhaupt nicht dazu, Vertrauen und Transparenz herzustellen. Gründlichkeit geht absolut vor Schnelligkeit. Dabei darf Geld keine Rolle spielen. Überhaupt sei laut RAG das Vorhaben keine Geldfrage. Aber drei Sätze weiter wird behauptet, dass eine UVP zusätzliches Geld kosten und das Verfahren in die Länge ziehen. Was gilt denn jetzt?“ fragt Norbert Westphal.

Weiter heißt es: „Auch seitens der Bezirksregierung Arnsberg wurde die Transparenz angesprochen. Die Erfahrungen der in der Grubenwasser-AG vertretenen Umweltverbände und Bürgerinitiativen zeigen aber, dass die viel gelobte Transparenz in der Realität nicht gelebt wird. Es wird zwar nicht unbedingt gelogen, aber oft wird nur die halbe Wahrheit gesagt und Fakten wie zum Beispiel die Messergebnisse von Schadstoffen im Grubenwasser werden nur teilweise bekannt gegeben. Bleibt nur zu hoffen, dass in den kommenden Sitzungen im Kreisausschuss und im Kreistag der Verwaltung aufgezeigt wird, wie in Deutschland die Gewaltenteilung zu funktionieren hat.“

Aus der IVZ vom 09.12.2020 für Norbert Westphal

Einleitung darf nicht genehmigt werden

PILOTANLAGE ZUR PCB-ENTFERNUNG
IVZ vom 08.05.2020


IBBENBÜREN. Mit einigen Monaten Verspätung wurden jetzt Ende März vom Umweltministerium des Landes NRW die Ergebnisse der PCB-Pilotanlage in Ibbenbüren mitgeteilt. Bei der RAG haben sie laut Grubenwasser-AG bereits im Dezember 2019 vorgelegen. „Warum sie so spät vom Umweltministerium NRW veröffentlicht wurden, ist unbekannt“, schreibt diese. Im Vorfeld sei immer von der RAG in Hochglanzprospekten und Veranstaltungen gegenüber der Öffentlichkeit sowie Umweltverbänden und Bürgerinitiativen die Hypothese aufgestellt worden, dass nach dem Verschließen des Grubengebäudes undder Zechenflutung das schon lange verbotene Gift PCB zu einem großen Teil im Grubengebäude verbleibe. Da PCB überwiegend an Schwebstoffen hafte, könne es zudem mittels Filteranlagen aus dem zutage gepumpten Grund-/Grubenwasser weitestgehend entfernt werden.

Dass diese Behauptung in Frage gestellt werden muss, wurde den Verantwortlichen bereits beim Einsatz der Pilotanlage auf der Zeche Haus Aden im Ruhrgebiet im letzten April von Seiten von Umweltschützern mitgeteilt, so die Grubenwasser-AG. „Entweder wussten die Leiter der Testphase es nicht besser oder man hat es einfach ignoriert: Beides war schlecht.“

Dass die Kritiker Recht bekommen sollten, zeigt jetzt der Bericht vom Umweltministerium (Landtagsdrucksache 17/3189), sagt die Grubenwasser-AG. Da einige der im Bergwerk Ibbenbüren eingesetzten PCB durchaus eine gewisse Wasserlöslichkeit aufweisen, wie in der Literatur leicht nachzulesen ist, konnten in der Pilotanlage nur zwischen 30 und 40 Prozent des Giftstoffes mittels Filtration aus dem Grubenwasser entfernt werden. Daher ist der Einsatz der geprobten Technik im großtechnischen Maßstab aus Sicht der Grubenwasser-AG nicht geeignet. Und sie schreibt weiter: „Umso erstaunlicher und zugleich bedauerlich ist es nun, dass Frank Sundermann, Vorsitzender des Unterausschusses Bergbausicherheit und SPD-Landtagsabgeordneter, mit den Ergebnissen zufrieden ist. Als Vorsitzender ist er nicht nur dem Bergbaubetreiber verpflichtet, sondern allen Bürgern und der Umwelt in NRW. Für die Arbeitsgruppe Grubenwasser bedeuten die Ergebnisse, dass das Grubenwasser auf keinen Fall bis auf 63 Meter über NN ansteigen darf. Eine wasserrechtliche Einleitungsgenehmigung des Grund- /Grubenwassers in Oberflächengewässer wie der Ibbenbürener Aa kann und darf bei der Faktenlage von den Behörden nicht erteilt werden. Und ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung, mit deren Hilfe zwingend Alternativen aufzuzeigen sind, schon gar nicht.“