Stellungnahme zum „Hintergrundpapier Steinkohle“

BBI und BUND platzieren massive Kritik

-vie -IVZ 21.01.2022- IBBENBÜREN. Die Regionalgruppe Münsterland des BUND und die Bürgerinitiative Bergbaubetroffener im Ibbenbürener Steinkohlenrevier (BBI) kritisieren massiv das „Hintergrundpapier Steinkohle“. Das geht aus der 54-seitigen Stellungnahme der beiden Verbände hervor, die diese kürzlich öffentlich gemacht haben.

Das Hintergrundpapier des Landesumweltministeriums nennt Begründungen für die Ausnahme von Bewirtschaftungszielen im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie im Ruhrgebiet und im Ibbenbürener Kohlerevier. „Dass das Grundlagenpapier vom NRW-Umweltministerium mit mehr als viermonatiger Verspätung im Rahmen der verpflichtenden Öffentlichkeitsbeteiligung ins Netz gestellt wurde, darf als unübersehbarer Hinweis auf das hohe Konfliktpotential gelten, das zwischen der von der Politik und dem Bergbau erwünschten weitestgehend unbehandelter schadstoffbelasteter Grubenwässer ‚auf ewig‘ und den dagegen stehenden gesetzlichen Anforderungen der EU-Wasserrahmen-Richtlinie an die Qualität unserer heimischen Oberflächengewässer herrscht!“, erklärt der BUND dazu auf seiner Homepage.

Schon vor sechs Jahren hatte der BUND laut Pressemitteilung der beiden Verbände eine Stellungnahme abgegeben. Und anders als heute sei damals der Umgang mit „der Belastung durch schwer abbaubare Ultragifte wie PCB und PCB-Ersatzstoffe auch über das Ende des Bergbaus als grundsätzlich bewältigbar beschrieben worden“. Nun bemühe man sich, „mithilfe von Ausnahmetatbeständen (‚Abweichende Bewirtschaftungsziele‘), aus dem Dilemma ‚auf billige Art und Weise herauszukommen‘“, lautet der Vorwurf der Verbände.

Während im Saarland der RAG das Entfernen dieser langlebigen Gifte erst jüngst per Genehmigungsbescheid des saarländischen Bergamtes als nach Stand der Technik machbar und daher ausdrücklich vor der Einleitung in ein Oberflächengewässer auferlegt worden sei, löse man „in NRW diesen Umweltfrevel scheinbar auf bürokratischem Wege“, so die Verbände. Im Hintergrundpapier wird dargelegt, dass „auf der vorliegenden Erkenntnisbasis (…) derzeit jedoch fachlich noch nicht abschließend über den tatsächlichen Einsatz dieser Filtrations-Technik zur Grubenwasseraufbereitung bzgl. PCB im großtechnischen Maßstab entschieden werden“ kann. Entsprechende Pilotanlagen, mit denen zumindest theoretisch an Partikel gebundene PCB gefiltert werden könnten, standen unter anderem in Ibbenbüren. Die RAG hatte im Nachgang stets erklärt, dass man sich bei den PCB an der Nachweisgrenze bewege. „Erst wenn die erprobten technischen Möglichkeiten zur Reduzierung von PCB geeignet und auch in der erforderlichen Skalierung technisch umsetzbar sind, kann bei jeder einzelnen Einleitung abschließend auch die Verhältnismäßigkeit einer etwaigen Reduzierungsmaßnahme geprüft werden“, heißt es dazu im Hintergrundpapier Steinkohle. Die BBI und der BUND werfen in ihrer Stellungnahme den Beteiligten vor, das Hintergrundpapier Steinkohle baue ausschließlich auf „fiktiven Behauptungen und technischen Wunschvorstellungen“ auf. Unter anderem wird kritisiert, dass „fast ausschließlich Ausarbeitungen des Unternehmens DMT“ zitiert würden, dem BBI und BUND letztlich eine zu große Nähe zur RAG vorwerfen.

Angesichts der aktuellen Zunahme von wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren im Steinkohlerevier im Zusammenhang mit den Zulassungen der Abschlussbetriebspläne über Tage kritisieren die BI und die BUND laut Mitteilung zudem die Art und Weise, mit der die Bergbehörde sich mit den von der RAG vorgelegten und mit ihren Gutachtern bekräftigten Anträgen auseinandersetzt. Sowohl der Umgang mit dem sogenannten Boxmodell zur Bemessung des Wasseranfalls als auch die genehmigungsrechtliche Würdigung der Sümpfungswässer, die aufgrund der großflächigen, vom Bergbau verursachten Polderungen „auf ewig“ anfallen, seien in hohem Maße kritikwürdig.