Einleitung darf nicht genehmigt werden

PILOTANLAGE ZUR PCB-ENTFERNUNG
IVZ vom 08.05.2020


IBBENBÜREN. Mit einigen Monaten Verspätung wurden jetzt Ende März vom Umweltministerium des Landes NRW die Ergebnisse der PCB-Pilotanlage in Ibbenbüren mitgeteilt. Bei der RAG haben sie laut Grubenwasser-AG bereits im Dezember 2019 vorgelegen. „Warum sie so spät vom Umweltministerium NRW veröffentlicht wurden, ist unbekannt“, schreibt diese. Im Vorfeld sei immer von der RAG in Hochglanzprospekten und Veranstaltungen gegenüber der Öffentlichkeit sowie Umweltverbänden und Bürgerinitiativen die Hypothese aufgestellt worden, dass nach dem Verschließen des Grubengebäudes undder Zechenflutung das schon lange verbotene Gift PCB zu einem großen Teil im Grubengebäude verbleibe. Da PCB überwiegend an Schwebstoffen hafte, könne es zudem mittels Filteranlagen aus dem zutage gepumpten Grund-/Grubenwasser weitestgehend entfernt werden.

Dass diese Behauptung in Frage gestellt werden muss, wurde den Verantwortlichen bereits beim Einsatz der Pilotanlage auf der Zeche Haus Aden im Ruhrgebiet im letzten April von Seiten von Umweltschützern mitgeteilt, so die Grubenwasser-AG. „Entweder wussten die Leiter der Testphase es nicht besser oder man hat es einfach ignoriert: Beides war schlecht.“

Dass die Kritiker Recht bekommen sollten, zeigt jetzt der Bericht vom Umweltministerium (Landtagsdrucksache 17/3189), sagt die Grubenwasser-AG. Da einige der im Bergwerk Ibbenbüren eingesetzten PCB durchaus eine gewisse Wasserlöslichkeit aufweisen, wie in der Literatur leicht nachzulesen ist, konnten in der Pilotanlage nur zwischen 30 und 40 Prozent des Giftstoffes mittels Filtration aus dem Grubenwasser entfernt werden. Daher ist der Einsatz der geprobten Technik im großtechnischen Maßstab aus Sicht der Grubenwasser-AG nicht geeignet. Und sie schreibt weiter: „Umso erstaunlicher und zugleich bedauerlich ist es nun, dass Frank Sundermann, Vorsitzender des Unterausschusses Bergbausicherheit und SPD-Landtagsabgeordneter, mit den Ergebnissen zufrieden ist. Als Vorsitzender ist er nicht nur dem Bergbaubetreiber verpflichtet, sondern allen Bürgern und der Umwelt in NRW. Für die Arbeitsgruppe Grubenwasser bedeuten die Ergebnisse, dass das Grubenwasser auf keinen Fall bis auf 63 Meter über NN ansteigen darf. Eine wasserrechtliche Einleitungsgenehmigung des Grund- /Grubenwassers in Oberflächengewässer wie der Ibbenbürener Aa kann und darf bei der Faktenlage von den Behörden nicht erteilt werden. Und ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung, mit deren Hilfe zwingend Alternativen aufzuzeigen sind, schon gar nicht.“