Archiv der Kategorie: Schlichtungsstelle Bergschaden NRW

Norbert Westphal als Beisitzer gelistet

Bei der Vorstandssitzung am 18.11.2016 der Bürgerinitiative Bergbaubetroffener im Ibbenbürener Steinkohlenrevier (BBI) war die „Schlichtungsstelle Bergschaden“ Thema. Dort wird Bergschadensbetroffenen in einem für sie kostenfreien und transparenten Verfahren
eine Hilfe in Bergschadensfällen angeboten. Eine mit Kostenrisiken verbundene gerichtliche Auseinandersetzung zur Klärung etwaiger Ersatzansprüche soll damit möglichst vermieden werden. An die Schlichtungsstelle können sich Privatpersonen oder auch kleine und mittlere Handwerks- und Geschäftsbetriebe wenden, an deren Eigentum im Einwirkungsbereich des Bergbaus sie Schäden
durch den Abbau vermuten, über deren Regulierung jedoch bislang kein Einvernehmen mit dem als Verursacher in Betracht kommenden Bergbauunternehmen zu erzielen war. Für das Schlichtungsverfahren muss der Antragsteller aus einer von den Interessenvertretungen
der Betroffenen aufgestellten Liste einen Beisitzer auswählen. In diese Liste möglicher Beisitzer wurde jetzt Norbert Westphal als Beisitzer der BBI im Landesverband aufgenommen.

 

Link: Schlichtungsstelle Bergschaden NRW

 

 

 

Schlichtungsstelle Bergschaden NRW

Schlichtungsstelle Bergschaden in NRW

Bergschadensbetroffene im Ibbenbürener Steinkohlenrevier können sich an die Schlichtungsstelle wenden, wenn sie sich mit der RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH nicht einigen können.

Die Schlichtungsstelle ist seit dem 01. April 2009 aktiv und wurde auf Druck des Landesverbandes Bergbaubetroffener gegründet. Sie ist somit ein Erfolg der Bürgerinitiativen und somit IHR Erfolg!

Geschäftsbericht 2014 (zum 31.12.2014) der Schlichtungsstelle Bergschäden NRW herausgegeben vom  Unterausschusses „Bergbausicherheit“. 

Auswertung der Verfahren  der Schlichtungsstelle Bergschäden NRW herausgegeben vom  Unterausschusses „Bergbausicherheit“. 

 

 

Hintergründe zur Schlichtungsstelle

Aufgrund großer Unzufriedenheit mit der Bergschadensregulierung und vor allem wegen der Ungleichheit der Beteiligten wurde am 01. April 2009 die “Schlichtungsstelle Bergschaden in NRW” eingerichtet. Vorbild hierfür war eine ähnlich Einrichtung im kleineren Steinkohlenland Saarland.

Die Schlichtungsstelle soll den ungleichen Voraussetzungen entgegenwirken, die zwangsläufig entstehen, wenn die RAG mit ihren finanziellen und fachlichen Mitteln auf der einen Seite, dem Bergbaugeschädigten auf der anderen Seite gegenübersteht.

Jeder der, der einen Schaden bei der RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH bekannt gemacht hat und mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, oder sich überfordert fühlt, kann die Schlichtung beantragen. Das Verfahren ist für den Bergschadensbetroffenen kostenlos.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Verfahrensablauf